PROBLEMATISCHE AERODYNAMISCHE GERÄUSCHE

Von Windenergieanlagen gehen spezielle Geräuschemissionen aus, die aus mechanischen und aerodynamischen Reibungen resultieren. Der Lärmpegel steigt mit zunehmender Windgeschwindigkeit an, bis die Anlage ihre Nennleistung erreicht hat. Tatsächlich konnten mechanische Geräusche von Getriebe, Generator oder anderen bewegten Komponenten inzwischen deutlich reduziert werden – nicht jedoch aerodynamische Geräusche, welche durch die an den Rotorblättern vorbeiströmende Luft entstehen. Die Spitzen der Rotorblätter drehen bis zu 300 Stundenkilometer schnell.

 

Besonders lästig und nicht zu vermeiden

Aerodynamische Geräusche manifestieren sich als breitbandiges, in vielen Fällen deutlich amplitudenmoduliertes Rauschen. Und das wird vom Menschen insbesondere nachts als sehr störend empfunden. Lärmemissionen sind vor allem in Siedlungsnähe und in Naherholungsgebieten zu beachten. Die Akustik von Windenergieanlagen kann noch in mehreren hundert Metern Entfernung zu rechtsrelevanten Störungen des Wohlbefindens führen, weiss auch das Bundesamt für Energie (BFE). Im «Konzept Windenergie Schweiz»  wurde ein Abstand von 300 Meter einberechnet. Ausschlaggebend für den Abstand zu bewohnten Häusern ist aber einzig die Einhaltung der Belastungsgrenzwerte. Und da wird's schnell schwierig, wie der  Beitrag des Magazins «Einstein» im nächsten Abschnitt zeigt.

 

Wenn Windrad-Lärm zum Albtraum wird

Die Nutzung von Windenergie geht alles andere als geräuschlos von sich. Das zeigt das Beispiel von St. Brais im Jura, wo zwei Turbinen oberhalb des Dorfes stehen. Die Standorte um Utzigen herum hätten offenbar ähnliches Lärmpotenzial – mit dem Unterschied, dass die Windtürme noch grösser wären. Die Geräusche sind für einige Einwohner von St. Brais zum Albtraum geworden. Die SRF-Fernsehsendung «Einstein» hat den Windrad-Lärm zusammen mit einem Akustiker der Empa analysiert: Müssen die geltenden Lärm-Grenzwerte revidiert werden?  Ja, empfiehlt die Empa klar und deutlich. Der Fernsehbeitrag steht als weiteres Beispiel dafür, dass – sind die Turbinen erst einmal gebaut – nicht der Betreiber, sondern die betroffene Bevölkerung den Nachweis einer Belästigung erbringen beziehungsweise das Nichteinhalten von zumutbaren Störungen und Grenzwerten beweisen muss. Das Gleiche gilt übrigens auch bei Schatten- oder Eiswurf…

 

2010 hat die Empa im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU) eine Studie zum Thema «Lärmermittlung und Massnahmen zur Emissionsbegrenzung bei Windkraftanlagen» durchgeführt. Diese hält fest: Im Rahmen der Planung von Windkraftanlagen ist eine Abklärung der möglichen Störung der Anwohner durch Lärm notwendig. Die akustischen Emissionen von modernen Windkraftanlagen werden durch aerodynamische Geräusche dominiert. Diese manifestieren sich als breitbandiges, in vielen Fällen deutlich amplitudenmoduliertes Rauschen. Dies führt zu einer besonderen Lästigkeit, die markant höher liegt als beispielsweise Strassenlärm gleichen Pegels.

 

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