VECHIGEN – (K)EIN ORT ZUM LEBEN?

 

Eine Frage der Distanz

In der Schweiz dürfen die über grosse Entfernungen Lärm und Schattenwurf verursachenden, immer höheren Windkrafttürme aktuell bis 300 Meter an bewohnte Häuser heran gebaut werden. Eine Ausnahme ist Basel-Land, wo die Mindestdistanz kürzlich auf  700 Meter angehoben wurde.

 

Weltweit geht man auf Abstand

Das deutsche Bundesland Bayern hat vor kurzem die Vorschrift 10H erlassen. Sie besagt, dass der Abstand zwischen Häusern und Windtürmen mindestens zehnmal so gross sein muss wie der Turm hoch ist. Bei einer 180 Meter hohen Anlage wären das also 1,8 Kilometer – und das Sechsfache der Schweizer Norm. Sachsen will Bayern folgen; im dicht besiedelten Bundesland NRW gelten bereits 1,5 km Mindestabstand. In Grossbritannien sind es drei Kilometer, in Australien zwei, im deutschen Hessen und Spanien immerhin noch einer. In Österreich sind 800 Meter bis 1,2 km vorgeschrieben, in Holland gilt ein Abstand, der der vierfachen Windmast-Höhe entsprechen muss und das finnische Gesundheitsministerium fordert eine Pufferzone von zwei Kilometern zu Wohnsiedlungen. Noch deutlicher handelt die führende Windkraft-Nation Dänemark: Sie hat den Ausbau an Land nach verschiedenen beunruhigenden Vorfällen komplett gestoppt und weicht inzwischen aufs offene Meer aus. 

 

Wie lange ist ein Abstand von 300 Metern noch zu halten?

Wann nimmt die Schweiz diese globale Entwicklung ernst? Jene von Suisse Eole, der 1998 gegründeten Vereinigung zur Förderung der Windenergie in der Schweiz, gerne zitierten Studien betreffend geringem Einfluss von Abständen müssen angesichts der weltweiten Diskussion und Entwicklung ernsthaft hinterfragt werden. Die berechtigten Sorgen der Bevölkerung entkräften sie jedenfalls nicht.

 

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